Ausstellung des digitalen Impfnachweises für vollständig Geimpfte beginnt
Vollständig geimpften Personen kann der europaweit gültige elektronische Impfnachweis ausgestellt werden.
Ab dem 11. Juni 2021 werden in den Corona-Impfzentren elektronische Impfnachweise in Form von QR-Codes generiert und übergeben. Die Verteilung erfolgt an Personen, die am entsprechenden Tag ihre vollständige Impfung in den Impfzentren erhalten haben. Der QR-Code kann dann in die künftige CovPass-App oder die Corona-Warn-App (CWA) eingelesen werden. Ein entsprechendes Update der CWA ist jetzt verfügbar.
Zur Pressemeldung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung