Ehrenamt Aktiv: Hermann Rose berät zur Patientenverfügung
Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann. Um für diesen Fall vorzusorgen, bietet der ASB Berlin kostenfreie Beratungsgespräche zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung an. Einer dieser Berater ist Hermann Rose, der sich seit sieben Jahren ehrenamtlich für den ASB Berlin engagiert.
Der gebürtige Thüringer ist heute 71 Jahre alt und arbeitete vor seinem Renteneintritt als Krankenpfleger, als Pfarrer und als Klinikseelsorger.
Herr Rose, wie sind Sie zum ASB gekommen?
Ich bin mit Eintritt ins Rentenalter mit meiner Frau von Thüringen nach Berlin gezogen. Ich hatte mir vorher schon überlegt, dass ich die Zeit im Ruhestand gerne für etwas Sinnvolles nutzen wollte. Dann bin ich auf die Annonce des ASB aufmerksam geworden, in der Beraterinnen und Berater rund um das Thema Patientenverfügung gesucht wurden und dachte, das könnte mir liegen. Außerdem passte es gut zu meinen vorherigen beruflichen Tätigkeiten. Dann habe ich es einfach ausprobiert.
Wer nimmt das Beratungsangebot hauptsächlich in Anspruch?
Das sind vorwiegend ältere Menschen oder Menschen, die Erfahrung mit dem Thema im engeren Familien- oder Freundeskreis gemacht haben. Manchmal genügt als Anlass auch ein Film oder ein Buch, in dem das Thema eine Rolle spielt. Wenn es dem Menschen gut geht, stehen solche Fragen hingegen seltener im Raum.
Warum engagieren Sie sich für den ASB?
Ich möchte Menschen zur Seite stehen, die sich mit dem Thema auseinandersetzen wollen. Außerdem kann ich die Erfahrungen aus meinen früheren Berufen als Krankenpfleger oder als Seelsorger sehr gut einbringen.
Gibt es Aspekte bei Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit, die Ihnen besonders am Herzen liegen?
Natürlich ist das Thema Patientenverfügung für viele sehr heikel. Viele Menschen beschäftigen sich nicht gerne damit bzw. verdrängen das Thema mit der Begründung, das habe ja noch Zeit.
Ich möchte darauf hinweisen, dass sich mit einer Patientenverfügung natürlich nicht alles abdecken lässt, was im Krankheitsfall auf einen zukommen kann. Ich empfehle in der Regel, etwa alle zwei Jahre zu überlegen, ob sich mittlerweile etwas Grundsätzliches im Leben verändert hat, ob vielleicht der Gesundheitszustand ein anderer ist oder ob sich im Denken und Fühlen etwas verändert hat. Ich möchte dazu ermutigen, sich regelmäßig neu mit den Fragen zu beschäftigen.
Was waren die bisherigen Highlights in Ihrer Beratertätigkeit?
Ich freue mich immer, wenn Ehepaare zu mir kommen, die sich gemeinsam beraten lassen möchten. Auffällig finde ich dann immer, dass Frauen bei diesen Themen in gewisser Weise mutiger und offener sind als Männer. Männer setzen sich wesentlich seltener damit auseinander. Ich würde mir generell wünschen, dass in den Familien offener mit dem Thema umgegangen wird und dass auch die jungen Familienmitglieder sensibel mit an den Anliegen der Älteren umgehen und deren Bedürfnis, sich mit dem Thema auseinander zu setzen, erst nehmen. Häufig werden sie abgebügelt mit der Aussage ‚Oma, soweit bist Du noch nicht.‘ Manchmal fehlt leider die Sensibilität dafür, dass ältere Menschen selbstverständlich das Recht dazu haben, über das Sterben nachzudenken.
Was wünschen Sie sich für den ASB?
Grundsätzlich fühle ich mich durch den ASB sehr gut begleitet. Der Austausch in unserem Beraterteam funktioniert sehr gut und wir werden regelmäßig über neues Gesetzesänderungen informiert. Insgesamt wünsche ich mir, dass dieses Beratungsangebot noch häufiger genutzt wird.
Das Sterben gehört nun mal auch zum Leben dazu und ich halte es für wichtig, sich damit auseinander zu setzen. Was ist, wenn ich selbst nicht mehr für mich entscheiden kann, wer soll meine Interessen vertreten, was will ich, wie lange möchte ich künstlich beatmet und damit am Leben erhalten werden? In welcher Umgebung möchte ich sein, möchte ich meinen letzten Lebensabschnitt lieber zu Hause verbringen oder Abstand haben? Möchte ich meine Organe zur Spende freigeben? Das sind alles sehr spezifische Fragen. Bei diesen Fragen handelt es sich nicht um eine Entscheidung, die einfach „irgendwann“ ansteht, sondern um eine Lebensentscheidung.