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Helfer:innen der Berliner Hilfsorganisationen gehen auf Kameramann zu.

Häufig gestellte Fragen für Einsatzkräfte des ASB Berlin

Ich habe ein Kind zu betreuen, bin aber Mitglied in einer Einheit des Katastrophenschutzes im ASB Berlin. Habe ich Anspruch auf eine Notbetreuung?

Eine Notbetreuung gibt es für Kinder der Kitas, der Kindertagespflege sowie in den Schulen der Grundstufen 1 bis 6. Als Mitglied einer Einheit des Katastrophenschutzes hast Du unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Notbetreuung für Dein Kind: 1. Deine Partnerin/ Dein Partner ist ebenfalls Angehörige/ Angehöriger einer systemrelevanten Berufsgruppe, und 2. Du hast keine andere Möglichkeit, eine Kinderbetreuung für Dein Kind zu organisieren. Beide Kriterien müssen zutreffen. Zur Beantragung siehe bitte weiter unten.
 
Am 21.03.2020 hat der Senat von Berlin die Notbetreuung erweitert: Künftig gilt, dass in einigen dieser ausgewählten Berufsgruppen nur mehr ein Elternteil dort tätig sein muss. Gilt dies auch für Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen?

Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen sind von der „Ein-Elternregelung“ leider ausgenommen.

Was muss ich tun, um eine Notbetreuung für mein Kind zu beantragen?

Eine Notbetreuung findet ausschließlich in der vertrauten Kita/ Schule statt. Wenn Du dieses Angebot nutzen möchtest, wendest Du Dich bitte direkt an deine Kita oder Schulleitung. Für die Beantragung einer Notbetreuung in Kitas und Schulen musst Du eine Selbsterklärung der Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Familie ausfüllen. Darin bestätigen die Eltern/Sorgeberechtigten, dass sie 1. einer der definierten Berufsgruppen angehören sowie 2. keine andere Betreuung für ihr Kind organisieren können. Beide Kriterien müssen zutreffen. Das Formular der Senatsverwaltung sowie ein Schreiben des ASB Berlin, in dem Dir attestiert wird, dass Du Mitglied in einer Einheit des Katastrophenschutzes bist, bekommst Du von den Verantwortlichen der Regionalverbände und der Fachdienstleitung des Katastrophenschutzes. Alle wichtigen Informationen zur Notbetreuung sowie das Formular der Senatsverwaltung findest Du auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Familie.

Die Feuerwehr hat Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes gemäß § 4 herangezogen. Ich bin Mitglied in einer Einheit des Katastrophenschutzes im ASB Berlin und berufstätig. Muss mein Arbeitgeber mich freistellen?

Bei einer Heranziehung durch die Berliner Feuerwehr ist Dein Arbeitgeber verpflichtet, Dich für die jeweilige Tätigkeit, für die eine Heranziehung durch die Berliner Feuerwehr erfolgt ist, freizustellen. Du musst allerdings gegenüber Deinem Arbeitgeber nachweisen, dass Du Mitglied in einer Einheit des Katastrophenschutzes bist. Hierfür hat der ASB Berlin ein Schreiben vorbereitet, dass Du Deinem Arbeitgeber bitte aushändigst. Außerdem gibt es ein Formular, das Dein Arbeitgeber für die Kostenerstattung benötigt. Das Schreiben des ASB Berlin und das Formular für die Kostenerstattung bekommst Du von den Verantwortlichen Deines Regionalverbands oder von der FDL des Katastrophenschutzes. Außerdem hast Du gegenüber der Berliner Feuerwehr Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung für Deinen Einsatz.

Bekomme ich weiterhin von meinem Arbeitgeber mein Gehalt gezahlt, wenn ich aufgrund einer Heranziehung durch die Berliner Feuerwehr vom Arbeitgeber freigestellt werde?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Dir bei einer Heranziehung durch die Berliner Feuerwehr den Lohn/ das Gehalt weiter zu zahlen. Er hat die Möglichkeit, sich das gezahlte Arbeitsentgelt vom Aufgabenträger (hier: Berliner Feuerwehr) erstatten zu lassen. Hierfür hat der ASB Berlin ein Schreiben vorbereitet, dass Du Deinem Arbeitgeber bitte aushändigst. Außerdem gibt es ein Formular, das Dein Arbeitgeber für die Beantragung der Kostenerstattung benötigt. Das Schreiben des ASB Berlin und das Formular für die Kostenerstattung bekommst Du von den Verantwortlichen Deines Regionalverbands oder von der FDL des Katastrophenschutzes.  

Ich bin Mitglied in einer Einheit des Katastrophenschutzes im ASB Berlin und engagiere mich ehrenamtlich aktiv zusätzlich zu meiner hauptberuflichen Tätigkeit. Könnte ich meiner hauptberuflichen Tätigkeit einfach fernbleiben?

Nein, Du darfst Deiner hauptberuflichen Tätigkeit nicht einfach fernbleiben. Bitte wende Dich an Deinen Arbeitgeber und besprich mit ihm, ob er bereit ist, Dich auf freiwilliger Basis für festgelegte Zeiten freizustellen. Eine Rückerstattung des gezahlten Lohnes ist in diesem Fall – auch durch den ASB Berlin – nicht möglich. Der ASB Berlin hat ein Schreiben angefertigt, in dem darum gebeten wird, dass der Arbeitgeber Dich auf freiwilliger Basis – unter Lohnfortzahlung – für die Tätigkeit im Katastrophenschutz freistellt. Eine Freistellung auf freiwilliger Basis muss der Arbeitgeber Dir genehmigen. Das Schreiben bekommst Du auf Anforderung von den Verantwortlichen der Regionalverbände und der Fachdienstleitung des Katastrophenschutzes.

Ich bin ehrenamtlich im ASB Landesverband Berlin e.V. und/ oder in einer seiner nachgeordneten, regionalen Gliederung tätig. Ich engagiere mich aktiv neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit in der aktuellen Sonderlage aufgrund des Coronavirus. Könnte ich meiner hauptberuflichen Tätigkeit einfach fernbleiben?

Nein, Du darfst Deiner hauptberuflichen Tätigkeit nicht einfach fernbleiben. Bitte wende Dich an Deinen Arbeitgeber und besprich mit ihm, ob er bereit ist, Dich auf freiwilliger Basis für festgelegte Zeiten freizustellen. Eine Rückerstattung des gezahlten Lohnes ist in diesem Fall – auch durch den ASB Berlin – nicht möglich. Der ASB Berlin hat ein Schreiben angefertigt, in dem darum gebeten wird, dass der Arbeitgeber Dich auf freiwilliger Basis – unter Lohnfortzahlung – für Tätigkeiten in der aktuellen Sonderlage freistellt. Eine Freistellung auf freiwilliger Basis muss der Arbeitgeber Dir genehmigen. Das Schreiben bekommst Du auf Anforderung von den Verantwortlichen der Regionalverbände und der Fachdienstleitung des Katastrophenschutzes.

Für den Fall, dass das Land Berlin eine Ausgangssperre verhängen sollte: Ich bin ehrenamtlich/ hauptamtlich im ASB Berlin in einer systemrelevanten Tätigkeit eingesetzt. Wie kann ich dies bei einer möglichen Kontrolle durch Polizei/ Ordnungsamt auf dem Weg zur Dienststelle, zur Unterkunft, zum Einsatzort nachweisen?

Der ASB Berlin hat für ehrenamtliche/ hauptamtliche Helferinnen und Helfer einen „Passierschein“ zur Vorlage gegenüber den Ordnungsbehörden angefertigt. Bitte wende Dich an die Verantwortlichen des Regionalverbands, in dem Du Mitglied bist oder an die Leitung der Fachgruppe des Fachdienstes Katastrophenschutz & Notfallvorsorge, der Du angehörst.   

Foto: ASB Berlin/ M. Rohrmann