Notfallsanitätergesetz: Jetzt Rechtssicherheit schaffen!
Notfallsanitäter müssen innerhalb von Sekunden Entscheidungen treffen, um verletzten Menschen zu helfen. Der aktuelle Gesetzesentwurf zum Notfallsanitätergesetz (NotSanG) gibt ihnen dafür jedoch nicht die nötige Rechtssicherheit.
Obwohl sie dafür ausgebildet sind, dürfen Notfallsanitäter, solange sie nicht zur Ausübung heilkundlicher Maßnahmen autorisiert worden z.B. durch einen Arzt, nach dem aktuellen Gesetzesentwurf zum Notfallsanitätergesetz keine invasiven Maßnahmen anwenden, die z.B. starke Schmerzen lindern oder Unterzuckerungen behandeln, sonst machen sie sich strafbar. Das muss dringend geändert werden! Mit einer bundesweiten Kampagne fordert der ASB die Politik deshalb auf, #rechtssicherheitfürretter in Notfalleinsätzen zu schaffen. Alle wichtigen Informationen dazu und Möglichkeiten, wie Sie diese Kampagne unterstützen können, finden Sie auf der Kampagnenseite: www.asb.de/notsang.