Tag der Ersten Hilfe – Im Gespräch mit Maxim Jastrow aus dem Rettungsdienst des ASB Berlin
Die gute Nachricht lautet: Wer einen Notfall hat, muss in Deutschland nicht lange auf die Profis warten. In der Stadt ist der Rettungswagen in der Regel binnen der ersten acht Minuten vor Ort. Und trotzdem kann die Erste Hilfe am Unfallort durch einen Laien über Leben und Tod entscheiden.
Heute ist internationaler Tag der Ersten Hilfe. Wir sprechen dazu mit Maxim Jastrow, Referent für Bevölkerungsschutz im ASB Berlin und tätig im ASB Rettungsdienst auf dem RTW in Berlin-Köpenick.
Maxim, viele haben Angst bei der Ersten Hilfe etwas falsch zu machen. Was würdest Du Laien raten?
Diese Sorge ist aus meiner Sicht eher unbegründet, denn bei den grundlegenden Dingen lässt sich eigentlich nicht viel falsch machen: einen Notruf mit der 112 absetzen, die Unfallstelle absichern, bei anderen Passanten nach Hilfe fragen oder die Verletzten beruhigen. Diese Basics helfen auf jeden Fall schon mal viel. Für Ersthelfer, die sich nicht auskennen oder Angst haben, etwas falsch zu machen, bleiben in der Regel auch die fachkundigen Leute von der Leitstelle der Feuerwehr am Apparat und unterstützen über das Telefon. Ich kenne es aus meiner Erfahrung aus dem Rettungsdienst, dass die Ersthelfer oft noch mit den Kollegen von der Feuerwehr verbunden sind, wenn wir an der Unfallstelle eintreffen.
Was sollte ich als Ersthelfer besser nicht machen?
Sie sollten auf keinen Fall den Eigenschutz vernachlässigen, das heißt, sich selbst nicht in Gefahr bringen. Dazu gehört zum Beispiel, bei einem Autounfall nicht einfach auf die Fahrbahn zu laufen. Am besten zieht man sofort die Warnweste an und sichert die Unfallstelle mit einem Warndreieck ab. Man sollte auch nicht in ein brennendes Auto oder Haus eintreten. Und Vorsicht ist auch bei Unfällen an fließenden Gewässern geboten. Hier bringt man sich ohne entsprechende Ausbildung schnell in Gefahr.
Atmet der Patient nicht, muss der Ersthelfer so schnell wie möglich mit der Herzdruckmassage beginnen.
Wie geht man hierbei vor?
Hierfür legt man seine Hände übereinander und drückt etwa in der Mitte des Brustkorbs mindestens fünf Zentimeter tief ein. Diese Bewegung wiederholt man mit einer Frequenz von 100-mal in der Minute. Die klassische Empfehlung sieht vor, nach 30 Stößen zwei Atemzüge in den Mund oder die Nase des Bewusstlosen zu blasen. Wer sich dazu nicht in der Lage sieht, sollte einfach nur die Druckmassage durchführen. Auch hier hilft die Feuerwehr via Telefon bei den Reanimationsschritten. Herzdruckmassagen sind körperlich sehr anstrengend. Daher ist es sinnvoll, wenn sich Ersthelfer abwechseln. Falls ein Defibrillator in der Nähe ist: Holen lassen und dann den Sprachanweisungen des Geräts folgen. Mit der App von BERLIN SCHOCKT kann man hierfür den eigenen Standort orten lassen und sich das nächste, verfügbare AED-Gerät auf dem Berliner Stadtplan anzeigen lassen.
Kann ich unter Umständen rechtlich belangt werden, wenn ich bei der Erstversorgung etwas falsch mache und der Betroffene dadurch Verletzungen davonträg?
Im Grunde gilt genau das Gegenteil: Wer an einem Unfallort mit Verletzten einfach weiterfährt, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. In der Ersten Hilfe gibt es nur einen einzigen Fehler: Nichts machen. Bei allen Maßnahmen, die Ersthelfer ergreifen, kann man nicht rechtlich belangt werden. Potenzielle zusätzliche Verletzungen sind weit weniger schlimm als die möglichen Konsequenzen, wenn die Maßnahmen nicht ergriffen werden. Bei den grundlegenden Erste-Hilfe-Maßnahmen, wie stabile Seitenlage, Wärmerhalt etc. kann man in der Regel aber auch nicht viel falsch machen. Was die Reanimation betrifft, ist es sogar der Normalfall, dass Rippen brechen. Hier ist das gerettete Leben das höhere Gut. Das gleiche gilt auch, wenn man sich dafür entscheidet, einen Motorradhelm abzusetzen, wenn z.B. die Gefahr besteht, dass sich der Verletzte an seinem Erbrochenen übergibt.
Wie gehe ich mit Schaulustigen am Unfallort um?
Grundsätzlich gilt: Die Versorgung der Betroffenen hat Vorrang. Um Schaulustige am Unfallort sollte man sich, wenn überhaupt, erst kümmern, wenn der Patient versorgt ist. Das Stehenbleiben und Schauen an sich, ist noch keine Straftat. Anders verhält es sich, wenn die Leute ihre Handys rausholen, Fotos machen oder filmen. Damit machen sie sich strafbar. Sollte man die Leitstelle sowieso noch am Telefonhörer haben, kann man diese informieren und um polizeiliche Unterstützung bitten. Sie sind in der Regel sehr gut mit der Polizei vernetzt.
Welchen Abstand empfiehlst Du für die Auffrischung eines Erste-Hilfe-Kurses?
Für zahlreiche Berufsgruppen - etwa bei der Arbeit mit Kindern - ist eine solche Auffrischung schon nach einem Jahr Pflicht. Für alle anderen empfehle ich eine Auffrischung circa alle zwei Jahre, um selbst wieder mehr Sicherheit zu erlangen. Der Auffrischungskurs dauert einen Tag und kann z.B. über die Regionalverbände des ASB Berlin besucht werden. Mitglieder des ASB erhatlen jedes Jahr einen Erste-Hilfe-Gutschein, mit dem sie ihre Kenntnisse in unseren Kursen kostenlos auffrischen können.
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