Ihre Spendenbescheinigung
Ihre Spende an den ASB Landesverband Berlin e.V. können Sie nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzen.
Bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter können Spenden an gemeinnützige Organisationen beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
Gern stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt aus. Senden Sie uns dafür einfach eine E-Mail an .
Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenquittung
Spenden bis zu 200 Euro können Sie ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) beim Finanzamt einreichen. Alles, was Sie für diesen vereinfachten Spendennachweis bis zu 200 Euro nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV brauchen, ist eine Kopie Ihres Kontoauszuges.
Einige Finanzämter fordern zusätzlich einen Nachweis über die Gemeinnützigkeit der Organisation an, für die Sie gespendet haben. Diesen Freistellungsbescheid können Sie hier herunterladen und zusammen mit dem Kontoauszug bei den Finanzbehörden geltend machen.
Freistellungsbescheid herunterladen