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Sieben Samariter:innen halten buntes Transparent in die Kamera beim CSD 2023
Selbstverpflichtung

Transparenz

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Wir verpflichten uns, die folgenden Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten. Auf Anfrage senden wir Ihnen die Selbstverpflichtung elektronisch bzw. postalisch zu.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Berlin e.V.
Am Köllnischen Park 1
D-10179 Berlin

Gründungsjahr: 1951

 

2. Vollständige Satzung, sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

3. Freistellungsbescheide

Der Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Berlin e.V. ist wegen der Förderung des Wohlfahrtswesens von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit. Die Satzungszwecke entsprechen §52(2)S.1Nr.09 AO.

Der Wasserrettungsdienst im ASB Landesverband Berlin e. V. ist wegen der Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (§52(2)S.1Nr.11 AO) sowie der Förderung des Sports (§52(2)S.1Nr.21 AO) von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit.

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger

5. Personalstruktur

Die hier angegeben Zahlen gelten für den Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Berlin e.V. (Stand: 31.12.2022). Im Jahresdurchschnitt 2022 waren 27 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

 

6. Jahresabschluss

Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Lagebericht:

8. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

Der Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Berlin e.V.

Im Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Berlin e.V. sind die Fachdienste

des ASB in Berlin angesiedelt.

Neben dem Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Berlin e.V. gibt es in Berlin vier ASB-Regionalverbände:

 

9. Namen von juristischen Personen, deren Zuwendung mehr als zehn Prozent der jährlichen Gesamteinnahmen ausmachen

Eine Zehn-Prozent-Grenze wurde bis jetzt noch nicht erreicht.
Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisationen bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Der Jahresabschluss wird jährlich durch den Landesausschuss entgegengenommen.
Bei Prüfung unseres Jahresberichtes wird die Einhaltung dieser Verpflichtung von unseren internen Prüfgremien (z.B. Landeskontrollkommission), dem vereidigten Buchprüfer oder dem Wirtschaftsprüfer kontrolliert.

Berlin, 26. Juni 2024
gez. ASB Landesvorstand