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Kosten für häusliche Pflege und Betreuung
Kostenübernahme durch KRANKENVERSICHERUNG:
Wird durch die häusliche Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt vermieden bzw. verkürzt und/oder das Ziel einer ärztlichen Behandlung gesichert, so übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Pflege.
Kostenübernahme durch PFLEGEVERSICHERUNG:
Sind Sie wegen anhaltender Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen, so übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Ihre Pflege in Höhe Ihrer Einstufung. Dabei gibt es drei Möglichkeiten:
I Geldleistungen
Geldleistungen werden gezahlt, wenn Sie sich dazu entscheiden, die Pflege durch Privatpersonen (Angehörige, Nachbarn) durchführen zu lassen. Dann stehen Ihnen entsprechend Ihrer Pflegestufe folgende Beträge zu:
Pflegegrad | Geldleistungen in Euro |
1 | Pflegeberatung, Wohnraumanpassung, Pflegehilfsmittel, Pflegeschulung, Entlastungsbetreuung |
2 | 332,00 |
3 | 573,00 |
4 | 765,00 |
5 | 947,00 |
II Sachleistungen
Sachleistungen werden die Pflegeleistungen (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) eines anerkannten Pflegedienstes genannt. Entsprechen Ihrer Pflegestufe können Sie Leistungen des Pflegedienstes bis zu folgenden Höchstbeträgen abrufen:
Pflegegrad | Sachleistungen in Euro |
1 | Pflegeberatung, Wohnraumanpassung, Pflegehilfsmittel, Pflegeschulung, Entlastungsbetreuung |
2 | 761,00 |
3 | 1432,00 |
4 | 1778,00 |
5 | 2200,00 |
III Kombinationsleistungen
Wenn Privatpersonen und Pflegedienst gemeinsam pflegen, dann werden Geld- und Sachleistungen kombiniert gezahlt.
Kostenübernahme durch BEZIRKSAMT:
Pflegeleistungen kann man auch über das Bezirksamt beziehen, wenn man die Voraussetzungen bei den Einkommens- und Vermögensverhältnissen erfüllt.
PRIVATE Kostenübernahme:
Übernimmt in besonderen Fällen keine der obengenannten Stellen die Kosten für die Pflege, so besteht die Möglichkeit privater Vereinbarungen.
Ihre Ansprechpartnerin
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ASB Pflege und Teilhabe Berlin gGmbH
Puschkinallee 9a
12435 Berlin